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BTHG – Der Paradigmenwechsel Nimmt Gestalt An

BTHG – der Paradigmenwechsel nimmt Gestalt an

Grundsätzliche Denkweisen (Paradigmen) verändern sich nicht über Nacht. Fach- und Führungskräfte in den Eingliederungshilfen können ein Lied davon singen. Tagtäglich erfahren sie, wie grundsätzlich und komplex alte Denkweisen in den Institutionen verankert sind. Grundsätzlich und entsprechend umfassend ist auch der Vollzug dieses Wandels . 

Gut beraten ist, wer dafür ausreichend zeitliche, materielle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellt. Gut beraten ist zudem, wer Veränderungen in den Eingliederungshilfen proaktiv in Angriff nimmt.

Veränderung braucht proaktives Denken und Handeln

Zur Erinnerung: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat eine fast 140-jährige Vorgeschichte. Der Wechsel von der Fürsorgetradition zum Inklusionsparadigma fand dagegen erst vor wenigen Jahren statt. 2009 läutet die Weltgemeinschaft mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) den wohl tiefgreifendsten Veränderungsprozess in der Geschichte des Sozialen ein. In den Eingliederungshilfen, wie in der Pflege findet dieser mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) seinen ersten Höhepunkt. Das 2017 in Kraft gesetzte BTHG, nicht weniger als eine Menschenrechts-Revolution in Deutschland, setzt endgültig und unumkehrbar den Schlusspunkt unter eine von paternalistischen Denkweisen geprägte Fürsorge-Tradition.

Seine Umsetzung erfolgt in vier Reformstufen. Aktuell gilt Reformstufe 2. Sie führt erste Verbesserungen ein,vor allem im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben  (im SGB XII). In Schleswig-Holstein tritt dazu das erste Teilhabefördergesetz in Kraft. Dieses klärt im Wesentlichen die Rollen der Beteiligten in der Eingliederungshilfe. Die dritte Reformstufe im BTHG steht bereits vor der Tür. Ab 1. Januar 2020  gilt die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Noch viel zu tun also, denn:

In Kraft gesetzt, ist noch lange nicht umgesetzt!

Etablierte Denkweisen, Strukturen und Kulturen sind „aufzutauen“, schrittweise zu verändern und -damit das Neue nachhaltig wirksam werden kann- schließlich wieder „einzufrieren“. In meiner Einleitung sprach ich davon, dass gut beraten ist, wer proaktiv „unterwegs“ ist. Was meine ich damit?

Worum es beim Paradigmenwechsel geht, war spätestens seit 2009 jedem Verantwortlichen bekannt. Denn spürbar wird er hierzulande bereits, als im selben Jahr ein SelbstbestimmungsStärkungsGesetz (SbStG) das vormalige Heimgesetz ablöst.

So manche/n PraktikerIn mögen die ersten Prüfberichte der Heimaufsicht in helles Entsetzen gestürzt haben. 15-seitige Mängelberichte sind zu Anfang keine Seltenheit. Die neuen Anforderungen führen erstmals vor Augen, wie umfassend der Paradigmenwechsel die Realität in den Eingliederungshilfen verändert. Nachdem sich der erste Schock gelegt hat und reaktive Maßnahmen erfolgreich sind, will sich trotzdem keine Ruhe einstellen. Statt dessen beginnt mit jeder Prüfung das Bangen vor der nächsten  Prüfung.

An dieser Stelle erlaube ich mir eine Randbemerkung als in den Eingliederungshilfen praktizierender Supervisor und Qualitätsauditor: Auch die Heimaufsicht schien zunächst von den Neuerungen überwältigt. Obwohl intensiv auf die Kontrollen mit der neuen Prüfrichtlinie vorbereitet, wurde manchen PrüferInnen offensichtlich erst im Laufe ihrer neuen Prüfpraxis bewusst, welchen Stellenwert z.B. Beratung und eine sensible Prüfpraxis einnehmen.

Acht Jahre nach der Einführung und Anwendung des SbStG haben sich die Wogen einigermaßen geglättet. Fast kann von routinierter REAKTION auf Forderungen der Heimaufsicht gesprochen werden.

Sind das bereits Anzeichen, dass sich der Teilhabegedanke hinreichend etabliert hat oder gar weitgehend akzeptiert ist? Mitnichten! Denn vielerorts sind grundlegende Fragen unbeantwortet, notwendige Voraussetzungen fehlen. Sie werden jetzt fragen:

Ja, wie denn auch, wenn morgen schon nicht mehr gilt, was heute noch Gültigkeit hat?

Wie denn auch, wenn wir gar nicht mehr hinter den vielen Veränderungen hinterherkommen?

Wie denn auch, wenn wir noch in alten Strukturen, Prozessen und Konzepten verhaftet sind?

Wie denn auch, wenn gleichzeitig klar ist, dass die derzeitige Eingliederungshilfe in absehbarer Zeit ganz anders verfasst, manche Angebotsform gar abgeschafft ist?

Ich habe nur gute Nachrichten für Sie: In den Fragen sind bereits die richtigen Antworten enthalten. Grundlegende Zweifel an der Erfolgsgeschichte „Teilhabe“ erlebe ich nicht, vielmehr höre ich: Die Hände in den Schoß zu legen, ist keine Option!

Was also tun?

  • Beantworten Sie zunächst, worin für Sie der Unterschied liegt zwischen reaktivem und proaktivem Denken und Handeln! 
  • Stellen Sie vorausschauend fest, was, wann, durch wen zu tun ist und planen Sie Veränderung!
  • Nehmen Sie sich Zeit für Selbst- und Zeitmanagement! Zeit, um Organisation, Einrichtung, Team und Leistung so auszurichten, dass anstehende Veränderungen erfolgreich und nachhaltig wirksam bewältigt werden können.

Das institut momenta hilft Ihnen gerne dabei! 

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